Gemäß der
DTU Startpassbedingungen
muss der Startpass von den Athlet*innen schriftlich bis zum 1.12. eines Jahres gegenüber dem Verein gekündigt werden.
Der Startpass, der nicht gekündigt wird, verlängert sich automatisch und wird den Vereinen (=>Sportler) in Rechnung gestellt.
Auch wenn der Verein gewechselt wird, ist der Startpass zu kündigen und neu zu beantragen auf den Verein, für den das Startrecht ausgeübt werden soll
.
Ab dem 1. November können auch Neubeantragungen mit der Gültigkeit 2024 beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt allerdings erst Anfang 2024.
Klaus K.
Letzte Änderung: 2 Jahre 8 Monate her von Klaus Kreutzer.
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